Die jährliche Überprüfung der Hydranten für die Löschwasseranlagen in der ASG ist in der Richtlinie des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes geregelt.
Im Schadensfall herrscht Beweislastumkehr, d.h. es muss anhand der Prüfprotokolle und Aufzeichnungen nachgewiesen werden können, dass die Wartung der Hydranten regelmäßig durchgeführt wurde. Somit ist eine jährliche Kontrollwartung der Hydranten zwingend erforderlich.
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