Für den Betrieb der Verwaltungsakademie des Bundes wird die Infrastruktur der Vermieterin als Hauptmieterin der Flächen genutzt, die die Dienstleistung zur Verfügung stellt. Diese Leistungen werden durch die Vermieterin als einzig mögliche Vertragspartnerin aufgrund von Nutzung ihrer Infrastruktur der Mieterin zur Verfügung gestellt. Ein bestehender Wettbewerb ist de facto auszuschließen.