Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 31 Abs 7 BVergG 2018). Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sollen Aufträge für die Sanierung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien – Wiener Wohnen vergeben werden können. Diese Aufträge sollen im Wesentlichen folgende Planungsleistungen zum Gegenstand haben: Vorentwurf; Entwurf; Einreichung; Bewilligungsverfahren; Ausschreibungs- und Ausführungsplanung.