Es handelt sich bei der gegenständlichen Bekanntmachung nicht um die Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung, vielmehr wird eine Entscheidung der Auftraggeberin im laufenden Vergabeverfahren (WH Arena - Strategischer Partner, Bekanntmachung 4.2.2022, 59593-2022-DE, 2022/S 025-059593) bekanntgemacht, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Gegenstand dieser freiwilligen ex ante Transparenzbekanntmachung ist die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin an den im Vergabeverfahren ermittelten Bestbieter CTS Eventim AG & Co. KGaA.