Die gegenständliche Vergabe ist gemäß § 178 Abs 1 Z 9 BVergG 2018 vom Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes ausgenommen. Die gegenständliche Abwicklung über ProVia erfolgt aus organisatorischen Gründen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des Bundesvergabegesetzes.
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