Herstellen schirmartiger Verbauung am Hangfuß und gesicherter Einbau der Rutschmasse. Entfernung des forstlichen Bewuchses und Sicherung der Böschungsbereiche zw. km 40,100 und 40,200 mittels Bodenvernagelung und Geflechtauflage 60/60/3,8 auf einer Fläche von rd. 3.500 m². Erhöhung der Oberflächenrauheit durch herstellen eines Gleitschneeschutzes. Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
Basisangebot