Dienstleistungsvertrag – Bereitstellung von sechs Schutzunterkunftsplätzen samt Beratungs- und Betreuungsleistungen für sechs gewaltbetroffene Frauen mit psychischen Er-krankungen und deren Kinder im Bundesland Salzburg. Damit sind besondere Dienstleistungen iS des § 151 Abs 1 iVm Anhang XVI BVergG 2018 ausschreibungsgegenständlich. Gem § 12 Abs 1 Z 2 BVergG liegt ein Verfahren im Unterschwellenbereich vor.