Die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge auch ÖGK, AG oder Auftraggeberin) beabsichtigt die Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen und fachtechnischen Konsulentenleistungen für das geplante Projekt Standortentwicklung Wienerberg der ÖGK.
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Projektsteuerungsleistungen & fachtechnische Konsulentenleistungen (kurz Rahmenvereinbarung) im Sinne der gegenständlichen Ausschreibung bzw. des gegenständlichen Leistungsgegenstandes für das geplante Projekt Standortentwicklung Wienerberg der ÖGK mit bis zu drei Rahmenvereinbarungspartner:innen. Unmittelbar mit Abschluss der Rahmenvereinbarung soll der Erstabruf erfolgen, indem dem:der im Vergabeverfahren an erster Stelle gereihten Bieter:in der Zuschlag zum Abschluss des Vertrags über Projektsteuerungsleistungen & fachtechnische Konsulentenleistungen für das Projekt Standortentwicklung Wienerberg der ÖGK (kurz Leistungsvertrag) erteilt wird.
Der Erstabruf wird aus heutiger Sicht und je nach Bedarf der AG die Leistungen der Phasen 2.1 und 2.2 zum Gegenstand haben. Der Abruf weiterer Projektphasen ab Phase 3 soll aus heutiger Sicht durch einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartner:innen erfolgen.
Die gegenständliche Ausschreibung umfasst umfangreiche Management- und Expertenaufgaben, basierend auf dem LM.PS, sowie Leistungen technischer Unterstützung und Beratung, wie unter anderem die fachlich-technische Verfahrensbegleitung sowie Fachplanungs-/Konsulentenleistungen in unterschiedlichen Planungsdisziplinen und Leistungen der Baubegleitung.
Der Projektgegenstand, für welchen die Projektsteuerungsleistungen im Sinne der gegenständlichen Rahmenvereinbarung zu erbringen sind, umfasst primär die Leistungen für die Projektumsetzung am Baulos 1 (ÖGK-Gebäude), wobei die weiteren Teilprojekte (unter anderem Baulos 2 – Nutzung gemäß derzeit laufendem städtebaulichen Verfahren, Ausweichquartier Ambulanz, U-Bahn-Projekt) sowie die Stadtteilentwicklung am Wienerberg zu berücksichtigen sind. Bei festgestellten Auswirkungen auf die Projektumsetzung am Baulos 1 sind geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und Empfehlungen vorzulegen. Näheres siehe die Verfahrensunterlagen.