vorentwurf
analyse der grundlagen und klärung der rahmenbedingungen. erarbeitung des grundsätzlichen lösungsvorschlages auf basis der vom bauherrn bekannt gegebenen planungsgrundlagen (lage- und höhenplan, aufmaßpläne des bestandes, rechtliche festlegungen bzw. bebauungsbestimmungen, raum- und funktionsprogramm) einschließlich untersuchung alternativer lösungsmöglichkeiten nach gleichen anforderungen und deren bewertung, mit zeichnerischer darstellung in der regel M 1:200, einschließlich aller besprechungsskizzen, erläuterungsbericht. kostenschätzung (z.b. nach ÖNORM B 1801-1).
entwurf
durcharbeitung des grundsätzlichen lösungsvorschlages der bauaufgabe aufgrund des genehmigten vorentwurfes unter berücksichtigung der rahmenbedingungen. zeichnerische darstellung des gesamt-entwurfes in solcher durcharbeitung, dass dieser ohne grundsätzliche änderung als grundlage für die weiteren teilleistungen dienen kann, in der regel grundrisse, ansichten und schnitte M 1:100. objektbeschreibung mit erläuterungen. kostenberechnung (z.b. nach ÖNORM B1801-1).
einreichung
durchführung der für die baubehördliche bewilligung erforderlichen erhebungen sowie abklärungen. erarbeitung der erforderlichen zeichnungen und schriftstücke auf der grundlage des entwurfes, soweit diese nicht von sonderfachleuten zu erbringen sind.
Basisangebot