Ex-ante Transparenzbekanntmachung einer öffentlich – öffentlichen Kooperation mit der Universität für Weiterbildung Krems zur regelmäßigen Durchführung des Certificate Program in Financial Supervision. Der in dieser Bekanntmachung bezeichnete öffentliche Auftraggeber (kurz: FMA) und die in dieser Bekanntmachung bezeichnete Universität für Weiterbildung Krems (kurz: UWK) beabsichtigen, eine Kooperationsvereinbarung betreffend die Vorbereitung, Planung, Strukturierung, Organisation und regelmäßige Durchführung des Weiterbildungsprogramms Certificate Program in Financial Supervision für Mitarbeiter:innen der FMA abzuschließen. Dieses Weiterbildungsprogramm hat jeweils eine Dauer von 2 Semestern. Der Beginn der Durchführung dieses Weiterbildungsprogramms ist mit Sommersemester 2025 geplant. Der Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung unterliegt aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 10 Abs 3 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) bzw gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU nicht dem Anwendungsbereich des BVergG 2018 bzw der Richtlinie 2014/24/EU (siehe dazu auch die weiteren Angaben in dieser Bekanntmachung).