In der Folge kam es zu Begehungen der Örtlichkeit, in welchen festgestellt wurde, dass weitere Rutschungen und Vermurungen nicht ausgeschlossen werden können und Kabelleitungen ausgespült und freigelegt wurden. Daher waren folgende Sicherungsmaßnahmen umgehend zu ergreifen:
Sicherung und Wiederverfüllung von ausgeschwemmten Kabelanlagen (km 56,400 Knoten Wagram)
Errichtung von Böschungspflaster und Wiederherstellung des Bahngraben nach Rutschungen (km 56,400 Knoten Wagram)
Sanierung der Bahnböschung nach Rutschungen mittels Steinmulde und Befestigung des ausgespülten Bahngraben inkl. Wiederherstellung der bituminösen Bahn (km 3,200 GZU)
Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
Basisangebot