Der Auftrag ist eine besondere Dienstleistung nach dem BVergG 2018. Die Dienstleistung Schulassistenz beruht auf dem Steiermärkischen Schulassistenzgsetz 2023 – StSchAG 2023.
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen im Rahmen dieser Ausschreibung je einen unbefristeten Rahmenvertrag für die Erbringung der Dienstleistung der Schulassistenz als Los je Gemeinde zu vergeben. Das Anforderungsprofil an das Assistenzpersonal ergibt sich aus der Steiermärkische Schulassistenzgesetz-Durchführungsverordnung.