Das Gesamtprojekt A13 SAB Ibk Süd inkl. Maßnahmen auf der Hauptfahrbahn wurde 2022 gestoppt. Nunmehr ist eine Wiederaufnahme des Projektes, jedoch ohne den Ersatzneubau der Sillbrücke II vorgesehen (der Ersatzneubau der SBII wurde aus dem Gesamtprojekt herausgelöst; der Baubeginn dafür ist für Mai 2025 angesetzt). Die technische Planung für die die ASt selbst (für die Auswahlvariante liegt die Freigabe von Seiten des BMK seit 11.11.2022 vor) und für die Maßnahmen auf der Hauptfahrbahn (für diese liegt noch keine Freigabe vor) sind im Wesentlichen abgeschlossen. Die straßenbautechnische Planung ist gem. aktuellem Kenntnisstand geringfügig zu adaptieren.
Für das ggst. Vorhaben ist Abführung eines Feststellungsverfahrens gem. UVP – G mit Einzelfallprüfung erforderlich. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet im Wesentlichen die zur entsprechenden Aufbereitung der Unterlagen erforderliche Koordinationsarbeit Raum & Umwelt sowie die allgemeinen projektsteuernden Tätigkeiten. Die Leistung umfasst die Phase Einzelfallprüfung gem. UVP-G bzw. OPTIONAL in weiterer Folge die Phase Einreichprojekt zur Verhandlung der Materienrechte.