Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Stromerzeugern und aller zu Erfüllung des jeweiligen Auftrages notwendigen Zusatz- und Nebenleistungen (Beratung, Planung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Wartung, Servicierung und Reparaturen) sowie sämtliche im beiliegenden Leistungsverzeichnis nachgefragten Produkte bzw. Leistungen.