Auftragsgegenstand sind die Planungen von PV-Anlagen mit und ohne Batteriespeicher. Diese Anlagen sind sowohl auf Freiflächen als auch auf Gebäuden zu planen und können sowohl für die Versorgung der ASFiNAG Infrastruktur (Tunnelanlagen, Gebäude, etc.) mit Überschusseinspeisung, als auch als Volleinspeisung zu planen sein.
Diese Rahmenvereinbarung stellt die Beauftragung der planerischen Tätigkeiten für diese PV-Anlagen dar.
Weiteres siehe D.2.
Basisangebot