Die Ausschreibung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sollen die Erbringung von umfassenden Werbe- und Kommunikationsdienstleistungen und die Umsetzung dieser Maßnahmen sein. Die Rahmenvereinbarung soll auf eine definitive Dauer von fünf Jahren abgeschlossen werden; die Auftraggeberin hat das Recht, die Rahmenvereinbarung dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Ein Leistungsabruf ist unmittelbar nach Vertragsabschluss möglich. Sofern es zu einem Leistungsabruf kommt, muss der Unternehmer sofort mit der Leistungserbringung beginnen.