Die Durchführung der Baumaßnahmen ist durch eine Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) zu überwachen, welche die vollumfängliche Abwicklung des Vertragsmanagements sowie die Plankoordination (Prüfung und Koordination der von unterschiedlichen Planungsbüros gelieferten Pläne) wahrzunehmen hat.
Basisangebot