Der Auftraggeber benötigt im Rahmen von Verkäufen (gelegentlich auch von Ankäufen) von unbebauten oder bebauten Liegenschaften Bewertungsgutachten für sich oder seine Beteiligungsgesellschaften, um den Marktpreis als Basis für den Verkaufsprozess/Kaufprozess zu kennen bzw im Falle eines Baurechtes, den marktüblichen Baurechtszins ermitteln zu können. Weiters werden gelegentlich Objekte angemietet. Auch hier ist die Kenntnis des marktüblichen Mietzinses erforderlich. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Liegenschaftsbewertung, insbesondere (a) Bewertungsgutachten betreffend bebaute Liegenschaften, (b) Nachbewertungsgutachten von bebauten Liegenschaften, (c) Bewertungsgutachten betreffend unbebaute Liegenschaften, (d) Nachbewertungsgutachten von unbebauten Liegenschaften und (e) Bewertungsgutachten betreffend Rechte und Lasten an Liegenschaften. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.