Wiederinstandsetzung der Gleise (Ober- und Unterbauarbeiten) sowie Wiederherstellung Kabelwege (Kabeltrog) nach einem Starkregenereignis
Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
Basisangebot