Im Auftragsumfang sind alle, für die Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb einer BMA nötigen Lieferungen, Leistungen, Zubehör- und Ausrüstungsteile enthalten, auch dann, wenn diese nach- bzw. vorstehend nicht besonders angeführt sind, und zwar in solcher Vollständigkeit, dass die angebotenen Anlagenteile zusammen mit den anderen Anlagenkomponenten einen zuverlässigen, sicheren und wirtschaftlichen Dauerbetrieb des Umspannwerkes gewährleisten. Im Rahmen der Planung und Ausführung sind alle, für eine ordnungsgemäße Lieferung und Montage der BMA erforderlichen Montage-, Klein- und Hilfsmaterialien sowie Hebezeuge zu berücksichtigen.