Zur Stabilisierung der gegenständlichen Böschung sind die abgerutschten Materialien möglichst vollständig auszuräumen und die Böschung über die gesamte Höhe mit kantkörnigem, wasserunempfindlichem Steinbruchmaterial (z.B. KK 10/300) wieder aufzubauen. Errichtung eines vermörtelten Steinsatzes. Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
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