Der Gegenstand der Bekanntmachung betrifft die Vergabe der Bereitstellung des ORF-Übertragungsnetzes (LNet 3.0 bzw. ORF-Leitungs- und Datennetz) an die ORF-Tochtergesellschaft Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS). Dies erfolgt durch einen Zusatzvertrag zum bereits bestehenden Vertrag zur terrestrischen Signalverbreitung im UKW-Bereich zwischen dem ORF und der ORS.
Im Detail umfasst der Vertrag mehrere wesentliche Punkte:
- Bereitstellung eines Leitungsnetzes: Die ORS soll ein umfassendes Leitungsnetz zur Verfügung stellen, das sowohl ein Hauptnetz als auch ein Eventnetz umfasst. Das Hauptnetz dient der regulären Übertragung und Verbreitung von Signalen, während das Eventnetz für spezielle, temporäre Übertragungen vorgesehen ist.
- Erbringung von Full Managed Services: Im Rahmen des Vertrags verpflichtet sich die ORS, eine vollständige Verwaltung und Betreuung des Netzwerks sowie der damit verbundenen Dienste anzubieten. Dies umfasst alle technischen, betrieblichen und infrastrukturellen Aufgaben, die notwendig sind, um einen reibungslosen Betrieb des Netzes und die Übertragung der Signale zu gewährleisten.
- Übernahme und Verbreitung der Signale: Die ORS übernimmt die entsprechenden Signale vom ORF und stellt sicher, dass diese über die vereinbarten Verbreitungswege weiterverbreitet werden. Dies schließt sowohl die technische Integration als auch die Verteilung der Signale an die Endnutzer über unterschiedliche Plattformen ein.
- Insgesamt zielt der Vertrag darauf ab, die Infrastruktur und Dienstleistungen für die Übertragung und Verbreitung der ORF-Signale durch die ORS zu optimieren und eine effiziente, zuverlässige Signalverbreitung sicherzustellen.