Beabsichtigt ist der Abschluss eines Mietvertrages über das bestehende Gebäude Schloßhofer Straße 16 -18, 1210 Wien zwischen der ARWAG Objektvermietungs GmbH als Vermieterin und der KRW Kultur Raum Wien GmbH als Mieterin. Die KRW Kultur Raum Wien GmbH ist gemäß §4 BVergG 2018 öffentliche Auftraggeberin. Die Mieterin will einen Umbau des bestehenden Gebäudes nach ihren Erfordernissen zu einem Zentrum für Kinderkultur. Im Mietvertrag ist die Verpflichtung enthalten, die Vergabe der Umbauleistungen zwingend nach den Bestimmungen des BVergG 2018 öffentlich auszuschreiben.