Aufgrund des Fahrbahnzustandes in den Tunnel kann die erforderliche Griffigkeit nicht mehr gewährleistet werden. Im Streckenabschnitt zwischen den Tunneln (Baujahr 2003) weist die Fahrbahn ebenfalls Risse und Oberflächenschäden auf. Kleinflächige Instandsetzungen werden bereits laufend durchgeführt. Die Erneuerung der Trag- und Deckschichten ist erforderlich. Eine Gefahrenstelle (G3-1-13) gemäß Naturgefahrenhinweisplan 2018 ist zu beseitigen.
Die Tunnel sind in jenem Ausmaß instand zu setzen, dass sie dem Stand der Technik entsprechen. Es sind auch bauliche Anpassungen durch die Erneuerung der elektrotechnischen- und maschinellen Ausrüstung erforderlich. Im Zuge der Instandsetzung wird die Löschwasserleitung und Hydranten erneuert und die Löschwasserbecken adaptiert.
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