Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines Vertrags betreffend die Erbringung von Leistungen der arbeitspsychologischen Betreuung für Mitarbeiter der Zentralleitung. Die Auftragsvergabe erfolgte nach den gemäß § 151 BVergG 2018 für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich geltenden Bestimmungen des BVergG 2018 in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung.