Zur Herstellung von kurzfristig notwendigen (nicht langfristig planbaren) Oberleitungsmastfundamenten (zB aufgrund von Naturereignissen oder betrieblichen Anforderungen) soll eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Jahresabnahmemenge (keine Abnahmeverpflichtung) wird mit max. 10 Stück Fundamenten abgeschätzt. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 7.7.2025 bis 31.12.2026 abgeschlossen werden, mit der Option um zweimalige Verlängerung für jeweils 2 Jahre.