Die Burgenland Tourismus GmbH ist im gegenständlichen Verfahren die federführende Auftraggeberin und vergebende Stelle. Sie bzw die von ihr eingerichtete Jury trifft alle Entscheidungen im gegenständlichen Vergabeverfahren. Die Burgenland Tourismus GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Agentur zur Erbringung von Werbeagenturdienstleistungen. Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Unternehmer abgeschlossen werden.