Dies ist die systemtechnische Erfassung des Abruf-Rahmenvertrags ohne fixe Mengenbindung gem. Anlage 2 - Bedingungen f Abruf-Verträge Rahmenvereinbarung Pkt. I.1.3, des vorausgehenden Vergabeverfahrens IT-Dienstleistungen - Development Web. 
Gegenstand des Abruf-Rahmenvertrags ist die korrektive Wartung der SW EFI, welche in der Wartungsvereinbarung EFI (siehe Anlage Wartungsvereinbarung_Ebcont_ EFI_02-05-2024_v1_3_signed) im Detail definiert wurde.