In den kommenden fünf Jahren ist es notwendig, dass die Stellen von 15 Pflichtschuldirektor*innen nachbesetzt werden. Dafür sind Assessmentverfahren notwendig. Das Assessment muss gem. § 9 der Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst aus folgenden Teilen bestehen:
1. Diagnostische Eignungsprüfung inkl. EDV-unterstützer Potentialanalyse (Fragebogen)
2. Strukturiertes Gespräch (Interview)