Die Auftraggeberin beabsichtigt, in unregelmäßigen Abständen das bestehende örtliche Raumordnungsprogramm samt dem örtlichen Entwicklungskonzept sowie den bestehenden Bebauungsplan samt den Bebauungsvorschriften zu ändern und an die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sowie an die Erfordernisse der Gemeinde anzupassen.