Herstellung einer gesicherten 50 Hz Stromversorgung für alle stromverbrauchenden Anlagen im Bereich des Frachtenbahnhofes in Bruck an der Mur.
Diese Leistung können aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden.
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