Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Wärmebildgeräten einschließlich dem jeweils
benötigten Zubehörs, sowie aller zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Zusatz- und Nebenleistungen (Beratung, Schulung, Wartung, Reparatur, Instandsetzung).