Für die Sicherstellung der Stromversorgung im Krisenfall sollen für zehn Standorte der burgenländischen Straßenmeistereien Notstromaggregate in einem beschleunigten, offenen Verfahren beschafft werden (§§ 33 iVm 112 ff iVm 74 Z 1 BVergG 2018) . Die Dringlichkeit für ein beschleunigtes Verfahren ergibt sich aus dem Erfordernis, die Handlungsfähigkeit des Katastrophenschutzes des Landes Burgenland in Notfallsituationen sicherzustellen. Die jüngsten Hochwasserereignisse haben deutliche Verbesserungsnotwendigkeiten im bestehenden System offenbart, die rasch beseitigt werden müssen. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Installation, Betriebsgarantie, Ersatzteilgarantie und einen Vor-Ort-Support.