Die Österreichische Raumordnungskonferenz (Verein ÖROK) (ÖROK) führt gegenständliche
vorherige Erkundung des Marktes iSd § 24 BVergG 2018 durch. Ziel der gegenständlichen
Markterkundung ist es, einen Überblick über mögliche Anbieter und Lösungen am Markt zu
erlangen. Interessierte Unternehmen sind daher eingeladen bis ihr Interesse zu bekunden – näheres
siehe Teil A Verfahrensunterlage. Zum Inhalt der Markterkundung und des eventuell folgenden
Vergabeverfahrens: Der ÖROK-Atlas wird von der Auftraggeberin veröffentlicht. Im ÖROK-Atlas
(www.oerok-atlas.at) werden Zahlen, Daten und Fakten zu wesentlichen Themen der
Raumentwicklung in Österreich in Karten und Texten aufbereitet und regelmäßig aktualisiert. Der
Online-Atlas ermöglicht objektive Vergleiche zwischen unterschiedlichen Gebietseinheiten und
Themen auf gesamtstaatlicher Ebene. Der Atlas bietet Informationen für interessierte Bürger:innen
ebenso wie für Akteure aus Verwaltung, Politik, Planung und Medien. Die technische Lebensdauer
des aktuellen ÖROK-Atlas (online seit 2014) ist mit einem zeitnahen Ablaufdatum versehen, sodass
sowohl inhaltlich als auch technisch eine umfassende Aktualisierung bzw. Neukonzeption erfolgen
muss. Zielsetzung ist eine Modernisierung des Designs und der Funktionalitäten, die grundlegende
Aktualisierung und Verschlankung der Indikatoren, mehr Fokus auf eigene ÖROK-Datensätze und
wesentliche Kernindikatoren. Die Konzeption erfolgt in Abstimmung mit Arbeitsgremien der ÖROK.
Die ÖROK beabsichtigt, ihren Online-Atlas neu aufzustellen und zu diesem Zweck folgendes
Gesamtvorhaben auszuschreiben: • Inhaltliche Dienstleistungen: Projektmanagement, inhaltliche
Neukonzeption, Indi-katorenkatalog, Datenrecherche und GIS-Aufbereitung, Erstellung und
Abstimmung von fachlichen Texten und Analysen, laufende inhaltliche Betreuung • IT-Leistungen:
Projektmanagement, technische Neukonzeption, Entwurf des Online-Atlas, Datenvisualisierungen,
Implementierung, Testen, Datenimporte, In-Betriebnahme, laufendes Serverhosting und technische
Betreuung Die gegenständliche Markerkundung erfolgt ausschließlich für die geplanten IT-Dienstleistungen.