Zwischen der One Mobility GmbH und der ÖBB Personenverkehr AG soll der Vertrag über die partnerschaftliche Zusammenarbeit für einen kundenfreundlichen Zugang zum öffentlichen Personenverkehr und zu klimafreundlicher Mobilität in Österreich durch Implementierung einer unternehmensübergreifenden und diskriminierungsfreien nationalen Vertriebsplattform abgeschlossen werden. Der Kooperationsvertrag wird als öffentlich-öffentliche Kooperation im Sinne von § 10 Abs 3 bzw § 179 Abs 3 iVm Abs 5 BVergG 2018 abgeschlossen. Mit dieser freiwilligen Bekanntmachung wird bezweckt, dieses Kooperationsvorhaben und das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes der öffentlich-öffentlichen Kooperation öffentlich bekannt zu machen. Dafür wird das Formular der ex-ante-Transparenzbekanntmachung gewählt. Aufgrund technischer Einschränkungen der eForms wurde in Punkt III dieses Dokuments (Verfahrensart) die Bezeichnung Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb gewählt, es handelt sich jedoch um eine Kooperation außerhalb des Geltungsbereichs des BVergG 2018.