Ziel und Zweck dieser Kooperationsvereinbarung ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen TU Wien, Uni Wien, ÖAW und Science Communication Center SCC Betriebs- GmbH (SCC 2) zur Neukonzeption der Aula der Wissenschaften (ADW) am Standort Wollzeile 27a, 1010 Wien, und zum gemeinsamen Betrieb eines Forschungs- und Wissenschaftstransferzentrums an diesem Standort als Austrian Science Communication Center (ASCC). Die TU Wien, Uni Wien und ÖAW decken gemeinsam zentrale wissenschaftliche Bereiche ab, um zu den Herausforderungen dieser Zeit mit hoher wissenschaftlicher Reputation einen wesentlichen Beitrag zu einer positiven Wahrnehmung von Wissenschaft in der Gesellschaft zu leisten. Aufgaben der SCC 2 sind insbesondere die Abwicklung von Calls für wissenschaftliche Beiträge der TU Wien, Uni Wien und ÖAW sowie deren verbundenen Unternehmen und die anschließende Vorbereitung und Umsetzung der Ausstellungen und Vermittlungsangebote in den Räumlichkeiten der ADW. Das ASCC wird mehrere Aufgabenbereiche umfassen, wobei wissenschaftliche Ausstellungen und Vermittlungsangebote den zentralen Schwerpunkt bilden werden. Ziel ist es, unter Nutzung der wissenschaftlichen Expertise der TU Wien, Uni Wien und ÖAW einen Ort für zeitgemäße Wissenschaftsvermittlung und -begeisterung zu schaffen. Das ASCC wird daher aus der Kombination einer Wissenschaftsvermittlung mit wechselnden Veranstaltungen und anderen Kommunikationsaktivitäten und Veranstaltungen mit Bezug zu Wissenschaft, Forschung, Innovation, Bildung und Kunst bestehen. Im Ergebnis soll das ASCC als Kompetenzzentrum für Wissenschaftsvermittlung fungieren. Gegenstand dieser Kooperationsvereinbarung ist demnach die Zusammenarbeit der TU Wien, Uni Wien, ÖAW und der SCC 2, wobei wissenschaftliche Inhalte und Themen in Form von Ausstellungen und Vermittlungsangeboten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da es sich gegenständlich um eine öffentlich-öffentliche Kooperation gem § 10 Abs 3 BVergG 2018 handelt, unterliegt die in deren Rahmen abzuschließende Kooperationsvereinbarung nicht dem Anwendungsbereich des BVergG 2018. Dennoch wird iSd Transparenz diese freiwillige Ex-Ante Transparenzbekanntmachung veröffentlicht. Nach Ablauf einer Stillhaltefrist von 10 Tagen soll die Kooperationsvereinbarung zwischen allen beteiligten öffentlichen Auftraggebern rechtsgültig abgeschlossen werden.