Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 31 Abs 7 BVergG mit 8 Unternehmen für die Vergabe von Einzelaufträgen zur Herstellung von Datenverbindungen zwischen verschiedenen Standorten der Auftraggeberin auf Dark Fiber-Basis und Überlassung dieser Datenverbindungen zur alleinigen Nutzung der Auftraggeberin. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung zu vergebenden Einzelaufträge werden auf Basis der Bedingungen der Rahmenvereinbarung nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb erteilt.