Der Auftraggeber beabsichtigt, Untersuchungen gemäß § 14 ALSAG für jene Altstandorte und Altablagerungen durchführen zu lassen, die den Ausschreibungsunterlagen genannt sind. Der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung besteht daher in der Beauftragung von Auftragnehmern mit der Erbringung und Koordination sämtlicher hierfür erforderlichen (Ingenieur-)Leistungen, die insbesondere in den Teilen A bis C konkret festgelegt sind (Untersuchungsprogramm). Für weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.