Die Aufgabe des Baustellenkoordinators begründet sich im Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG) und beinhaltet folgende Punkte:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz der AN auf Baustellen durch die Koordinierung von Bauarbeiten gewährleisten
- gilt auf allen Baustellen, auf denen AN beschäftigt werden
- unbeschadet der im Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit geregelten Verpflichtungen der AG, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der AN bei der Arbeit zu sorgen
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