Auf der RÖEE und NSB Strecke müssen die Brückenbauwerke begutachtet
werden. Auf der RÖEE Strecke sind 36 Objekte und auf der NSB Strecke 33
Objekte einer Bauwerksprüfung gemäß RVS 13.03.11 zu unterziehen. Es soll
der Zustand der Brücken und etwaige Sanierungsmaßnahmen protokolliert
und in einem Gutachten zusammengefasst werden.