Im Zuge der Elektrifizierung der Innkreisbahn werden gutachterlichen Leistungen gemäß §31a EisbG 1957 für sämtliche Fachbereiche benötigt. Dieses Gutachten wird benötigt um eine Baugenehmigung bei der Behörde dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu erwirken.
Basisangebot