Herstellung der Hangsicherung mittels Vernagelung der Böschung und aufbringen eines Stahldrahtgeflechtes gemäß ÖBB-Regelplanung (UBÖ 1.02) in den durch Hangrutschungen betroffenen Böschungsbereiche bei km 14,100 – 14,300. Hierbei ist ein Vierkantgeflecht 60x60 /3, 1 mm, samt vorgängiger Auflage einer Kokosfasermatte, heranzuziehen. Die Verankerung erfolgt mittels lnjektionsbohrankern Typ R32/320, Länge 6,0 m, im Raster 2,0 m / 2,0 m. Es ist ein umlaufendes Randseil, d = 12 mm zu montieren.
Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
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