Die Rahmenvereinbarung hat folgende Leistungsbilder bzw (Kommunikations-)Dienstleistungen für den waff zum Gegenstand: strategische Markenführung, Branding und Koordination; Grafik und Design; Digitale Kommunikation; Marketing Automation; Mediadienstleistungen; Animation, Motion-Design und Programmierung; KI-Prompting und Programming. Dritt- und Hilfsleistungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung können zudem insbesondere folgende Leistungen sein: Produktion von audiovisuellen Inhalten (zB Film-, Video- und Tonstu-dios); Fotograf*innen; Werbemittelproduktion jeglicher Art (zB Druckdienstleistungen); Markt-Recherche; Media- und Werbedienstleistungen (zB Außenwerbung); Schauspieler*innen, Influencer*innen etc; Versanddienstleister; Promotionagenturen; Unternehmen, die Örtlichkeiten für Veranstaltungen des waff samt deren technische Ausstattung bereitstellen oder vermieten; Cateringunternehmen; Medien, Soziale Medien und Werbevermarkter*innen (bei fallweiser, direkter Werbebuchung); Unternehmen, die diverse Applikationen bereitstellen (zB Redaktionstool, Werbetools etc); Unternehmen, die für Messeauftritte des waff Messestände produzieren oder vermieten.