Die Auftraggeberin hat laufende Verträge zur Lieferung von (Links)Herzunterstützungssystemen. Die Verträge wurden auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung wegen technischer Ausschließlichkeit (§ 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018) abgeschlossen und sehen eine Verlängerungsoption für den Fall vor, dass sich die europäischen Marktverhältnisse seit Vertragsabschluss nicht geändert haben. Zur Überprüfung dessen, wird eine Markterkundung gemäß § 24 BVergG durchgeführt. Wir ersuchen alle interessierten Unternehmen bis 10.10.2024 ihr Interesse via Mail an vergabeverfahren@fsm.law zu bekunden.