Zur Stabilisierung der gegenständlichen Böschung wird diese mittels vermörtelten Steinfuß und einer darüber aufgehenden Steinschlichtung gesichert. Der Steinfuß soll eine Breite von ca. 1,5m aufweisen und eine Einbindetiefe von ca. 0,8m aufweisen. Die Vermörtelung ist bis zur Entwässerungsebene hochzuziehen. Die über dem Steinfuß aufgehende, unvermörtelte Steinschlichtung soll in einer Stärke von ca. 0,7m ausgeführt werden. Es sollen generell Steine der Klasse HMB 300/1000 zur Anwendung gelangen.
Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
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