Die Bundeszielsteuerungskommission hat beschlossen, dass über den Einsatz finanzieller Mittel, welche im Rahmen der Gesundheitsreform für Impfungen bereitstehen, basierend auf einer Priorisierungsliste entschieden werden sollte. Es soll eine Reihung von Impfungen unter Berücksichtigung epidemiologischer Zahlen, Krankheitslast, Impfeffektivität etc. und volkswirtschaftlicher/ökonomischer Aspekte erfolgen. In den Analysen sollen jene Impfungen berücksichtigt werden, die nicht im kostenfreien Kinderimpfprogramm bereitgestellt werden, also auch Influenza und COVID-19. Die Erstellung eben dieser Priorisierungsliste ist Gegenstand der Leistung.