Gegenstand des je Los abzuschließenden Rahmenvertrages ist die gesetzeskonforme Behandlung der übergebenen Abfälle in dafür genehmigten Behandlungsanlagen sowie die Erbringung sämtlicher Nebenleistungen wie insbesondere Annahmekontrolle, das Verwiegen und Abladen der Abfälle und die elektronische Datenerfassung und Übermittlung. Die Behandlung umfasst dabei alle erforderlichen Behandlungs-, Verwertungs- und Beseitigungsschritte der übernommenen Abfälle, die Verwertung bzw. Beseitigung der in der ersten Abfallbehandlungsstufe verbleibenden oder entstehenden Sekundärabfälle sowie die Endablagerung deponierfähiger Reststoffe gemäß der Deponieverordnung.
Die zu behandelnden Abfälle bestehen aus Restabfällen und sperrigen Abfällen. Die Restabfälle werden unsortiert, nicht vorbehandelt oder zerkleinert angeliefert und sind den Schlüsselnummern SN 91101 (Siedlungsabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle), SN 91105 (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, mechanisch-biologisch vorbehandelt), SN 94701 (Rechengut) und SN 91102 (Sortierreste aus biologischer Abfallbehandlung) zuzuordnen. Das mittlere Heizwertband der Restabfälle beträgt im Regelfall zwischen ca. 7 und 9 MJ/kg. Bei den zu behandelnden sperrigen Abfällen handelt es sich um Sperrabfälle der Qualitäten S1 (Unsortierte Sperrabfälle), S2 (Sperrabfälle beraubt um heizwertreiche Fraktionen) und S3 (auf die heizwertreichen Bestandteile beschränkte sperrige Abfälle, die zum Zweck der Ersatzbrennstoffaufbereitung im ASZ getrennt gesammelt werden und in den ASZ unter den Fraktionsnamen Hartkunststoffe, EBS, textile Reststoffe bekannt sind) (siehe im Detail Beilage ./8 Leistungsbeschreibung (1. Stufe)).