Der Auftraggeber hat 2023-2024 ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung über die Vergabe eines Generalunternehmer-Plus-Vertrags über die Errichtung des neuen Gesundheits- und Krankenpflegestandorts Kapfenberg in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung durchgeführt, bei dem die Ausführungsplanung dem Auftragnehmer obliegt. Der Zuschlag wurde an Bauunternehmung Granit GmbH als Bestbieterin erteilt. Die vorliegende Auftragsvergabe betrifft die Beauftragung von Leistungsänderungen aufgrund statischer Erkenntnisse aus der Ausführungsplanung bzw. Bestandsaufnahme/-begutachtung möglich gewordener Änderungswünsche des Auftraggebers ohne Verschiebung des vereinbarten Übergabetermins. Der Leistungsumfang wird anstatt nur Sanierung der Bestandswohnung im Dachgeschoss um den Komplettausbau des Dachgeschosses zur Nutzung für Unterrichtszwecke inkl. der erforderlichen Einreichplanung und statischen Deckenertüchtigung erweitert. Weiters erfolgt eine geringfügige Leistungsänderung betreffend Aufzugsanlagen. Die an den Auftragnehmer beauftragten Leistungsänderungen im Zuge der Ausführung des Bauvorhabens stellen eine unwesentliche Änderung des Vertrags aufgrund einer im Generalunternehmer-Plus-Vertrag vorgesehenen Vertragsänderungsklausel dar (§ 9 Abs 1 Z 26 iVm § 365 Abs 3 Z 2 BVergG).