Im Streckenabschnitt Kritzendorf – St. Andrä Wördern (km 14,261 – km 21,297) muss aufgrund der derzeitigen Anlagenverhältnisse eine Gleisneulage inkl. Planumsverbesserung durchgeführt werden.
Aufgrund der Sperrensituation wird anstelle einer Schotterbettsicherung eine Schotterbettverklebung durchgeführt.
Diese Leistungen können aufgrund einer technischen Besonderheit sowie aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit a) und lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden.
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