Dieses Projekt ist als Open-House-Modell ausgestaltet, das aufgrund des diskriminierungsfreien Zugangs und mangels Auswahlentscheidung nicht dem Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2018 bzw der Richtlinie 2014/24/EU unterliegt. Das gegenständliche Zulassungsverfahren wurde mit öffentlicher, europaweiter Bekanntmachung eingeleitet. Die Open-House Unterlagen werden auf der Homepage der ÖGK www.gesundheitskasse.at/openhouse zum Download zur Verfügung gestellt und Anträge können ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung abgegeben werden. Aus heutiger Sicht sind vorerst bis auf Widerruf laufende Beitritte möglich.